Zircon Swiss

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterin: Black Pearl Zircon SA (Zircon Swiss), Reitschulstrasse 5, 2502 Biel/Bienne

AGB Zircon Swiss Inc. ab dem 12.11.23

Erweiterte AGB-Inhalte für Luxuswarenverkauf

Vertragsabschluss und Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung bestätigt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jegliche abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Verkäufer.

Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Der Verkäufer akzeptiert nur bestimmte Zahlungsmethoden, um Zahlungsrisiken zu minimieren. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr zu berechnen. Der Käufer ist zudem verpflichtet, alle Inkassokosten und Gebühren für rechtliche Schritte zu übernehmen.

Eigentumsvorbehalt und Schutz vor Weiterveräußerung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Während der Eigentumsvorbehaltszeit ist der Kunde verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu pflegen und zu versichern. Eine Verpfändung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist untersagt und führt zu sofortigen rechtlichen Schritten sowie zur Einforderung des gesamten Kaufpreises.

Lieferung und Versand, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Kunden und ohne Haftung für Lieferverzögerungen. Versandkosten und alle anfallenden Zölle oder Einfuhrgebühren trägt der Kunde.

Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen, berechtigen nicht zur Vertragsauflösung. Bei Annahmeverzug des Kunden behält sich der Verkäufer vor, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz in voller Höhe des Kaufpreises zu verlangen.

Haftung und Haftungsausschluss

Der Verkäufer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für mittelbare Schäden, wie entgangener Gewinn oder Datenverlust, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Verkäufer haftet zudem nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, Transport, Lagerung oder nicht-autorisierte Reparaturen durch den Kunden zurückzuführen sind, es sei denn, dies verstößt gegen zwingendes Verbraucherschutzrecht

Garantie, Gewährleistung und Ausschluss bestimmter Ansprüche

Der Verkäufer gewährleistet nur die gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Zusätzliche Garantien oder Produktaustausch sind ausgeschlossen, sofern dies nicht schriftlich bestätigt wurde. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Nutzung.

Rückgaberecht, Umtausch und Wiedereinlagerungsgebühren

Ein Rückgaberecht wird nur bei nachweislichen Produktionsfehlern gewährt. Bei Rücknahmen aufgrund von Kulanz kann der Verkäufer eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Kaufpreises verlangen. Rückgaben aus anderen Gründen sind ausgeschlossen, da es sich um individuelle Luxusprodukte handelt.

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten

Der Verkäufer verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der Datenschutzgesetze. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im notwendigen Umfang zur Vertragserfüllung oder zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei rechtlicher Notwendigkeit. Der Kunde hat das Recht, jederzeit die Löschung seiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Marken- und Schutzrechte

Der Name und das Logo des Verkäufers sind markenrechtlich geschützt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei unbefugter Nutzung seiner Marke, Designs oder Logos sofort rechtliche Schritte einzuleiten. Alle Urheberrechte an Produktdesigns und exklusiven Materialien bleiben im Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden.

Erweiterter Datenschutz und Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung einverstanden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bonitätsprüfungen durch Dritte durchzuführen und behält sich das Recht vor, Kundendaten im Rahmen der Bonitätsprüfung an ausgewählte Partner weiterzugeben.

Vertragsänderungen und Sonderbedingungen für Neukunden

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, insbesondere bei Änderungen in der Rechtslage. Änderungen werden unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor jedem Kauf über die aktuell gültigen AGB zu informieren. Neukunden können verpflichtet werden, Vorauskasse zu leisten.

Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Gerichtsstand ist am Sitz des Verkäufers. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Verkäufers verhandelt. Verfall von Ansprüchen und Ausschluss von Zurückbehaltungsrechte Ansprüche des Kunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der Ware geltend gemacht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Vertragsstrafe bei Missachtung der Vertragsbedingungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Strafe wird auf bis zu 10 % des ursprünglichen Kaufpreises festgelegt und kann nach Mahnung eingefordert werden. Die Vertragsstrafe dient als pauschaler Schadensersatz und schließt weitere Ansprüche nicht aus, sofern ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

Verjährungsfrist und Ausschluss der Haftung für Drittanbieter

Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer verjähren nach 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung , soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Leistungen und Produkte von Drittanbietern, die in Verbindung mit den verkauften Produkten stehen, wie externe Reparaturdienstleister oder Garantieanbieter.

Abnahmeverpflichtung und Schadensersatz bei Nichtabnahme

Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Ware. Bei Nichtabnahme behält sich der Verkäufer vor, Schadensersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Sollte der Verkäufer nachweisen können, dass ein höherer Schaden entstanden ist, behält er sich das Recht vor, diesen geltend zu machen.

Schutz vor Weitergabe und Reproduktion von Betriebsgeheimnissen

Alle Produktdetails, Preise und betrieblichen Informationen des Verkäufers, die dem Kunden zugänglich gemacht werden, sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu reproduzieren. Verstöße gegen diese Klausel führen zu sofortigen rechtlichen Schritten und Schadensersatzforderungen.

Bedingungen für personalisierte Produkte und Sonderanfertigungen

Für personalisierte Produkte und Sonderanfertigungen besteht keinerlei Widerrufs- oder Rückgaberecht. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei Auftragserteilung. Änderungen oder Stornierungen nach Produktionsbeginn sind ausgeschlossen und führen zu vollen Zahlungspflichten.

Stornierungsbedingungen und Stornogebühren

Jede Stornierung einer Bestellung unterliegt der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Wird eine Stornierung aus Kulanz akzeptiert, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu berechnen. Bei höherwertigen Bestellungen, insbesondere bei Sonderanfertigungen, kann diese Gebühr nach Ermessen des Verkäufers erhöht werden.

Haftungsausschluss für indirekte Schäden und höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangene Gewinne, Nutzungsausfall oder Datenverlust, die dem Kunden im Zusammenhang mit den Produkten oder dem Vertrag entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder behördlichen Anordnungen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Lieferungen zu verschieben oder den Vertrag aufzulösen, ohne Haftung, und informiert den Kunden umgehend.

Nutzungseinschränkungen und Garantieverlust durch Fremdeinwirkung

Produkte des Verkäufers dürfen nur gemäß den Anweisungen des Herstellers genutzt werden. Jegliche Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder durch nicht autorisierte Dritte führen zum Verlust sämtlicher Garantieansprüche. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, solche Fälle rechtlich zu verfolgen und Schadensersatz zu verlangen.

Überwachung und Analyse des Kundenverhaltens zur Betrugsprävention

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Kaufverhalten der Kunden zu analysieren, um betrügerische Aktivitäten zu identifizieren und zu verhindern. Sollte das Verhalten des Kunden als verdächtig eingestuft werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, zukünftige Bestellungen abzulehnen und die Daten zur Wahrung seiner Interessen zu speichern.

Verpflichtung zur Überprüfung der Produktqualität und Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Überprüfung, gelten die Produkte als mangelfrei geliefert.

Umgang mit Beschwerden und Eskalationsprozessen

Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Beschwerden zunächst schriftlich an den Verkäufer zu richten, bevor andere rechtliche Schritte unternommen werden. Der Verkäufer wird Beschwerden innerhalb von 14 Tagen bearbeiten. Sollten Eskalationsprozesse notwendig sein, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Gebühren für die Verwaltung und Bearbeitung dieser Prozesse zu erheben.

Kostenregelung für Mahnverfahren und Rechtsstreitigkeiten

Sollte es zu einem Mahnverfahren oder einer Rechtsstreitigkeit kommen, trägt der Kunde sämtliche Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten. Diese Kostenregelung gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungsverzögerungen durch geeignete Maßnahmen zu sanktionieren.

Verfall und Ersatzpflicht bei Rücksendungen ohne Vereinbarung

Rücksendungen, die ohne vorherige Absprache und Genehmigung des Verkäufers erfolgen, werden nicht akzeptiert und können nach Ermessen des Verkäufers entsorgt oder zurückgesendet werden. Der Kunde trägt die Kosten für eine erneute Zustellung und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwerts.

Höchstgrenze für Schadensersatz und Begrenzung der Haftung

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind in jedem Fall auf den Wert der betroffenen Ware beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen, außer im Falle vorsätzlichen Fehlverhaltens des Verkäufers.

Kreditwürdigkeit und Zahlungsüberwachung bei Neukunden

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Neukunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen und Bestellungen nur gegen Vorauszahlung anzunehmen. Bei Zahlungsverzug von Neukunden kann die Kreditwürdigkeit überprüft und der Kunde von zukünftigen Käufen ausgeschlossen werden.

Schweizer Recht und internationale Geltung

Für alle Verträge gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Diese AGB sind in ihrer Anwendung und Interpretation ausschließlich nach Schweizer Recht zu verstehen, und die Anwendung internationaler Übereinkommen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Vollständigkeit und Anerkennung der AGB durch den Kunden

Durch den Kauf erkennt der Kunde die vorliegenden AGB als verbindlich an. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag sofort aufzulösen und Schadensersatz zu fordern, wenn der Kunde den AGB zuwiderhandelt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

Informationspflicht und Aktualisierung der Kundendaten

Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen, insbesondere bei Adresse und Zahlungsdaten, sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, haftet er für sämtliche dadurch entstehende Schäden und Mehrkosten.

Einverständniserklärung für die elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle vertragsbezogenen Informationen und Dokumente, einschließlich der Rechnung und anderer relevanter Mitteilungen, elektronisch übermittelt werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Informationen auf anderem Weg bereitzustellen.

Sanktionen bei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Sollte der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen der Produkte, wie in den Produktinformationen oder der Gebrauchsanweisung festgelegt, verstoßen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Verstöße zur Sperrung zukünftiger Bestellungen und zu rechtlichen Schritten führen können.

Untersagung der gewerblichen Weiterveräußerung

Die vom Verkäufer angebotenen Produkte sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Die gewerbliche Weiterveräußerung ist strikt untersagt und führt zu sofortigen rechtlichen Maßnahmen sowie zur Sperrung aller weiteren Bestellungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Schadensersatz in vollem Umfang zu fordern.

Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht sowie Schadensersatz bei Verstößen

Sämtliche Mitarbeiter, Partner, Führungskräfte, Auftragnehmer und sonstige Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller internen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Dazu zählen, ohne Einschränkung, Informationen über Geschäftsstrategien, Kundenlisten, Preise, Produktentwicklungen, Technologien, Finanzdaten und alle weiteren sensiblen Daten.

Geheimhaltungspflicht für Partner, Mitarbeiter und Führungskräfte

Alle Partner, Mitarbeiter und Personen in Führungspositionen, die durch das Unternehmen angestellt oder beauftragt werden, verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder in einer Weise zu verwenden, die dem Unternehmen schaden könnte. Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form vorliegen. Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht behält sich das Unternehmen das Recht vor, Schadensersatz in Höhe von bis zu 1.000.000 CHF zu fordern.

Vertraulichkeitsvereinbarungen für Internetdienstleister und externe Auftragnehmer

Dienstleister, die über digitale Plattformen wie Fiverr oder ähnliche Plattformen beauftragt werden, sind ebenfalls zur Geheimhaltung aller dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. Jede Form der Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch diese Dienstleister, die über den ursprünglich erteilten Auftrag hinausgeht, führt zu sofortigen rechtlichen Schritten und einer möglichen Schadensersatzforderung in voller Höhe.

Umfassende Geheimhaltungsverpflichtung und Haftung

Die Geheimhaltungspflicht umfasst sämtliche vertrauliche Informationen und bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen. Alle Auftragnehmer, Partner und Dienstleister bestätigen durch die Annahme des Auftrags, unabhängig davon, ob dies schriftlich, mündlich oder in anderer Form erfolgt, dass sie sich an die Geheimhaltungsbedingungen dieser AGB gebunden fühlen. Diese Zustimmung gilt auch ohne direkte Unterschrift als erteilt und rechtlich verbindlich.

Schadensersatzpflicht und Durchsetzung

Verstößt eine Partei gegen die festgelegten Geheimhaltungspflichten, so haftet diese für den gesamten entstandenen Schaden, einschließlich Folgeschäden und entgangener Gewinne, die dem Unternehmen aus der Verletzung entstehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle schwerwiegender Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000.000 CHF geltend zu machen und zusätzlich gerichtliche Schritte einzuleiten.

Mindestbestellwert und Limitierung von Rabattaktionen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für bestimmte Bestellungen einen Mindestbestellwert festzulegen. Rabattaktionen und Sonderangebote sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und unterliegen bestimmten Bedingungen, die der Verkäufer jederzeit ändern oder aufheben kann.

Voraussetzung und Verpflichtung zur Authentizitätsprüfung

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Produkte vor Verkauf auf Authentizität und Qualität zu überprüfen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit und Pflicht, ebenfalls eine Überprüfung durchzuführen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Produkte, die der Kunde nicht ausreichend überprüft hat.

Recht zur Ablehnung von Rücksendungen und Reparaturen

Rücksendungen oder Reparaturanfragen können vom Verkäufer abgelehnt werden, wenn sie ohne vorherige Genehmigung oder bei Verdacht auf unsachgemäßen Gebrauch eingereicht werden. Die Kosten für eine Ablehnung oder die Rücksendung des abgelehnten Produkts trägt der Kunde.

Bindung an die Bestellbedingungen und Vorbehalt der Verfügbarkeit

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit anzunehmen. Der Kunde ist an die im Bestellvorgang festgelegten Bedingungen gebunden und kann keine Änderungen nachträglich fordern. Im Falle eines Fehlers bei der Bestandsverfügbarkeit ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bindende Entscheidung bei Streitfällen durch einen unabhängigen Gutachter

Im Falle eines Rechtsstreits, der durch den Verkäufer und den Kunden nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, kann eine bindende Entscheidung durch einen unabhängigen Gutachter beantragt werden. Der Kunde trägt die Kosten des Gutachters.

Schadenersatzpflicht bei unbefugter Nutzung von Produktinformationen

Die auf der Website oder in anderen Unterlagen des Verkäufers enthaltenen Informationen zu Produkten und Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine unbefugte Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe führt zu einer sofortigen Schadenersatzpflicht in voller Höhe.

Verzicht auf das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Für digitale Inhalte, die sofort verfügbar sind (wie digitale Produktzertifikate oder Bedienungsanleitungen), verzichtet der Kunde ausdrücklich auf das Widerrufsrecht, sobald der Download oder Zugang freigeschaltet ist. Vertragsstrafe bei Vertragsbruch durch den Kunden

Verstößt der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des gesamten Auftragswertes fällig. Der Verkäufer behält sich vor, bei wiederholtem Verstoß die Vertragsbeziehung mit dem Kunden dauerhaft zu beenden.

Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen bei Fremdeingriffen

Jegliche Eingriffe durch Dritte, wie Änderungen, Reparaturen oder Manipulationen an den Produkten des Verkäufers, führen zum sofortigen Erlöschen aller Gewährleistungsansprüche. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus solchen Fremdeingriffen resultieren.

Pflicht zur sofortigen Meldung von Unregelmäßigkeiten

Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich alle Unregelmäßigkeiten oder Vorfälle im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte zu melden, insbesondere bei Schäden, Diebstahl oder Verlust. Eine verspätete Meldung kann zum Verlust von Ansprüchen führen.

Verzicht auf Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

Der Kunde verzichtet auf das Recht, Ansprüche gegen den Verkäufer zurückzubehalten oder gegen Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden.

Beschränkung der Nutzung von Markenmaterialien und Bildern

Die Nutzung von Markennamen, Bildern oder Produktdarstellungen des Verkäufers in jeglichen Medien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Eine unbefugte Nutzung führt zu sofortiger rechtlicher Verfolgung und Schadensersatzforderungen.

Vertragskündigung und Folgen bei Vertragsauflösung

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes durch den Kunden sofort zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet. Zudem haftet der Kunde für alle dem Verkäufer entstehenden Schäden.

Erklärungen des Verkäufers im Rahmen von Kundenanfragen und Werbung

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, keine verbindlichen Zusicherungen oder Garantien in der Werbung und im Rahmen von allgemeinen Kundenanfragen zu geben. Nur schriftliche Zusagen sind bindend.

Geltung der AGB in allen Geschäftsfeldern und bei Rechtsnachfolge

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Verkäufers, einschließlich etwaiger Rechtsnachfolger. Der Verkäufer behält sich vor, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

Haftung des Kunden bei unbefugter Produktveränderung

Der Kunde verpflichtet sich, keine Veränderungen an den erworbenen Produkten vorzunehmen, die deren Qualität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Jede unbefugte Veränderung oder Anpassung führt zur Haftung des Kunden für alle direkten und indirekten Schäden sowie für etwaige Folgeschäden, die dem Verkäufer oder Dritten entstehen.

Nutzung von Produkten im Einklang mit den Herstelleranweisungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte gemäß den vom Hersteller und Verkäufer

bereitgestellten Anweisungen zu verwenden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für

Schäden, die aus unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Nutzung resultieren. Verstöße gegen diese Nutzungsvorschriften können rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Beschränkung der Haftung bei höherer Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien oder technische Störungen. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag bei andauernder höherer Gewalt aufzulösen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.

Vorbehalt der Änderungen von Produktdesign und Spezifikationen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produktdesigns, Spezifikationen oder Verpackungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen sind möglich, wenn sie die Funktionalität oder Qualität nicht beeinträchtigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass geringfügige Abweichungen zum ursprünglichen Produktbild nicht als Mangel gelten.

Kostenregelung bei Rücksendungen und Reklamationen

Im Falle von Rücksendungen, die der Kunde ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers veranlasst, trägt der Kunde alle anfallenden Kosten. Eine Reklamation muss vor der Rücksendung schriftlich bestätigt werden, und der Kunde haftet für etwaige Schäden an der Ware, die während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Verpackung entstehen.

Wahrung des Geschäftsgeheimnisses durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen über das Unternehmen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und diese nicht zu verwenden, weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Bei einem Verstoß behält sich der Verkäufer vor, Schadensersatz in voller Höhe geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen vom Verkäufer bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Klausel.

Einhaltung der Einfuhrbestimmungen durch den Kunden

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller für den Import der Ware in sein Land geltenden Vorschriften und Bestimmungen. Der Verkäufer haftet nicht für zusätzliche Kosten, Steuern oder Gebühren, die im Rahmen der Einfuhr entstehen, und übernimmt keine Haftung für etwaige Verzögerungen oder rechtliche Probleme, die durch Nichteinhaltung lokaler Gesetze verursacht werden.

Schadenersatz bei Rufschädigung und Verleumdung

Der Kunde verpflichtet sich, den Ruf des Unternehmens nicht durch falsche Behauptungen, Verleumdungen oder Diffamierungen zu schädigen. Jede Form der Rufschädigung führt zu einer sofortigen Schadenersatzpflicht und kann zu zusätzlichen rechtlichen Schritten führen, um den Ruf des Unternehmens zu wahren und zu schützen.

Verwendung von Originalteilen und Garantieverlust bei Fremdteilen

Der Verkäufer garantiert die Qualität und Sicherheit der verkauften Produkte nur bei

Verwendung originaler und genehmigter Ersatzteile. Jegliche Verwendung von Fremdteilen

oder nicht autorisierten Materialien führt zum Verlust aller Gewährleistungsansprüche und zur Haftung des Kunden für etwaige Schäden.

Zustimmung zur Überwachung und Datenanalyse zur Betrugsprävention

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer das Kundenverhalten zu Zwecken der Betrugsprävention überwachen und analysieren darf. Daten, die im Rahmen dieser Analyse erfasst werden, dürfen gespeichert und verwendet werden, um künftige Betrugsversuche zu verhindern und den Kundenservice zu verbessern.

Schadensersatzpflicht bei Stornierung individueller Bestellungen

Bei einer Stornierung von individuellen Bestellungen oder Sonderanfertigungen nach Auftragsannahme durch den Verkäufer wird der volle Kaufpreis als Schadensersatz fällig. Der Verkäufer behält sich vor, entstandene Kosten vollständig in Rechnung zu stellen.

Beweislast und Dokumentationspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle Transaktionen, Zahlungen und Vereinbarungen mit dem Verkäufer umfassend zu dokumentieren. Im Falle einer Streitigkeit trägt der Kunde die Beweislast für alle geltend gemachten Ansprüche und Forderungen.

Verzicht auf Ansprüche bei Vertragsanpassung und Irrtümern

• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Verträge im Falle von Irrtümern, Preisfehlern oder Verfügbarkeit kurzfristig anzupassen oder zu stornieren. Der Kunde verzichtet auf jedwede Ansprüche aus Vertragsanpassungen, die aufgrund solcher Irrtümer notwendig werden.

Gültigkeit der AGB ohne Unterschrift bei Auftragsannahme

Durch die Annahme des Auftrags, sei es schriftlich, mündlich oder auf andere Weise, erklärt sich der Kunde mit den AGB uneingeschränkt einverstanden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, um die AGB rechtsverbindlich zu akzeptieren; die bloße Annahme des Auftrags oder das Fortsetzen der Geschäftsbeziehung genügt.

Vertragsdurchsetzung und Gerichtsstand Schweiz

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers in der Schweiz. Internationale Handelsvereinbarungen finden keine Anwendung.

Vorrang dieser AGB vor abweichenden Bedingungen

Der Kunde erkennt an, dass ausschließlich die vorliegenden AGB für das Vertragsverhältnis maßgeblich sind. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer, insbesondere aus Gewährleistung und Schadensersatz, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung, sofern keine gesetzlich zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

Pflicht zur Haftungsübernahme bei Verstößen durch Dritte

Der Kunde verpflichtet sich, alle Verpflichtungen aus diesen AGB auf Personen oder Dritte, die in seinem Auftrag handeln, zu übertragen und haftet für deren Verhalten. Bei Verstößen durch Dritte haftet der Kunde dem Verkäufer gegenüber in vollem Umfang.

Ausschluss von Nebenleistungen und Garantien

Der Verkäufer übernimmt keine Garantien oder Nebenleistungen, die über die ausdrücklich vereinbarten hinausgehen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

Pflicht zur Einhaltung internationaler Handels- und Exportbestimmungen

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Import-, Export- und Handelsbestimmungen seines Landes sowie derjenigen, die auf internationale Transporte Anwendung finden. Der Verkäufer haftet nicht für Einschränkungen, die aus diesen Bestimmungen resultieren, und behält sich das Recht vor, Lieferungen an Kunden zu stornieren, wenn gesetzliche oder regulatorische Hindernisse bestehen.

Abtretungsverbot und Verzicht auf Forderungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsbeziehung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, etwaige Forderungen und Rechte abzulehnen, die ohne seine Zustimmung abgetreten wurden.

Kündigungsrecht bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Verdacht auf betrügerische oder missbräuchliche Aktivitäten besteht. In einem solchen Fall bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet und haftet für alle Schäden, die dem Verkäufer durch diese Aktivitäten entstehen.

Verbot der Veröffentlichung von Geschäfts- und Vertragsdetails

Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen über den Vertrag, die Preise und die

Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln und diese weder öffentlich noch gegenüber

Dritten offenzulegen. Eine Veröffentlichung, z. B. in sozialen Medien oder auf anderen Plattformen, ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers ist untersagt und führt zu einer sofortigen Schadensersatzpflicht.

Rückerstattungspflicht bei übermäßiger Nutzung von Kulanzregelungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Kunden, die wiederholt und unberechtigt

Kulanzregelungen in Anspruch nehmen, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu

stellen. Eine wiederholte Inanspruchnahme kann zur Sperrung des Kundenkontos führen und dem Kunden das Recht auf zukünftige Käufe verwehren.

Spezielle Haftungsfreistellung für indirekte und zufällige Schäden

Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangene Gewinne, Datenverluste, Produktionsausfälle oder zusätzliche Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte oder der Geschäftsbeziehung entstehen. Diese Klausel gilt unabhängig von der Ursache und selbst dann, wenn der Verkäufer über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

Haftungsausschluss für extern beauftragte Leistungen und deren Ergebnisse

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Leistungen, die durch Dritte im Auftrag des Kunden erbracht werden, auch wenn der Verkäufer die Dienste vermittelt oder vorgeschlagen hat. Dazu gehören etwaige Beratungs- oder Reparaturleistungen externer Partner. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Nutzung dieser Leistungen.

Aufbewahrung und Rückgabe von Mustern und Unterlagen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Muster und Unterlagen des Kunden nach Vertragsabschluss zurückzufordern oder zu vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, diese auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben oder deren sichere Vernichtung zu bestätigen.

Der Verkäufer haftet nicht für die Aufbewahrung von Originalen, die der Kunde zur Verfügung stellt.

Verzicht auf Ansprüche bei nicht genutzten Dienstleistungen

Sofern der Kunde Dienstleistungen des Verkäufers nicht in Anspruch nimmt oder verspätet anfragt, erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Preises. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Dienstleistung nach Ablauf der vereinbarten Frist erneut anzubieten oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.

Verjährung und Verfall von Kulanzansprüchen

Kulanzansprüche des Kunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses geltend gemacht werden. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, Kulanzregelungen als Vertragsbestandteil geltend zu machen. Kulanzleistungen erfolgen auf freiwilliger Basis und begründen keinen zukünftigen Rechtsanspruch.

Einsatz von KI und Datenanalyse zur Verbesserung der Kundenservices

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer Technologien wie künstliche Intelligenz und Datenanalysen nutzen darf, um die Kundenerfahrung zu optimieren und betriebliche Effizienz zu steigern. Der Verkäufer stellt sicher, dass die Vertraulichkeit und Sicherheit personenbezogener Daten jederzeit gewährleistet bleibt.

Bindende Wirkung dieser AGB ohne gesonderte Mitteilung

Durch die Annahme des Auftrags, auch in digitaler oder mündlicher Form, akzeptiert der Kunde die uneingeschränkte Geltung dieser AGB. Änderungen, die der Verkäufer ohne gesonderte Mitteilung durchführt, sind unmittelbar bindend. Der Kunde ist verpflichtet, sich über aktuelle Fassungen der AGB eigenständig zu informieren.

Pflicht zur Schadensbegrenzung und Meldungspflicht bei Verdachtsfällen

Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und im Falle von Unregelmäßigkeiten oder verdächtigen Aktivitäten umgehend den Verkäufer zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, haftet er für alle zusätzlichen Kosten und Schäden, die durch die Verzögerung entstehen.

Verzicht auf Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen

Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliches Mitspracherecht in Bezug auf strategische Entscheidungen des Unternehmens. Dies umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen, die der Verkäufer zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder zur Optimierung seiner betrieblichen Abläufe trifft.

Schutz von Eigentumsrechten und Zwangsvollstreckung

Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzugs oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Kosten und Aufwendungen für die Rückführung oder Wiederbeschaffung der Produkte ihm in Rechnung gestellt werden.

Unabhängigkeit der Klauseln und Trennbarkeit

Sollte eine der Klauseln in diesen AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang wirksam. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Kosten für externe Rechtsberatung bei Vertragsstreitigkeiten

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Kunden alle entstandenen Kosten für externe Rechtsberatung in Rechnung zu stellen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde unbegründet Ansprüche erhebt. Diese Regelung soll die Parteien zur außergerichtlichen Einigung anhalten und unnötige Kosten vermeiden.

Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Alle Informationen, die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, gelten als Betriebsgeheimnisse. Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen zu schützen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu sofortigen rechtlichen Maßnahmen und Schadensersatzforderungen.

Vertragsannahme durch stillschweigende Zustimmung

Sollte der Kunde diesen AGB nicht widersprechen und die Geschäftsbeziehung fortsetzen, gelten diese AGB als stillschweigend akzeptiert. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme dieser AGB durch fortlaufende Zusammenarbeit als gegeben anzusehen, auch ohne gesonderte Bestätigung.

Pflicht zur Übernahme aller Bank- und Transaktionsgebühren

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Kaufs anfallenden Bank- und

Transaktionsgebühren zu tragen. Zahlungen, die um solche Gebühren reduziert sind,

werden als nicht vollständig angesehen, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, den ausstehenden Betrag einzufordern.

Recht zur Speicherung und Analyse von Transaktionsdaten zur Risikominderung

Der Verkäufer ist berechtigt, Transaktionsdaten zu speichern und zu analysieren, um das Risiko von Zahlungsunregelmäßigkeiten und Betrug zu minimieren. Der Kunde erklärt sich mit dieser Maßnahme einverstanden, die der Sicherheit beider Parteien dient.

Ausschluss stillschweigender Vereinbarungen

Der Verkäufer betont, dass sämtliche Vereinbarungen ausdrücklich in schriftlicher Form erfolgen müssen. Stillschweigende Vereinbarungen oder Annahmen gelten als nichtig und sind nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche, die aus vermeintlichen stillschweigenden Zusagen entstehen könnten.

Unveräußerlichkeit des Rechts auf künftige Rabatte und Boni

Der Kunde hat keinen Anspruch auf künftige Rabatte oder Boni. Rabatte und Sonderangebote werden auf freiwilliger Basis angeboten und begründen keinen Rechtsanspruch auf eine wiederholte Anwendung oder künftige Gültigkeit.

Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts

Für diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) , soweit dies nicht gegen zwingendes Verbraucherschutzrecht verstößt.

Ausschluss der Selbsthilfe durch den Kunden

Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechte oder Ansprüche eigenmächtig durchzusetzen. Eine Selbsthilfe, wie das Einbehalten von Zahlungen oder Rückbuchungen, ist ausgeschlossen und führt zu sofortigen rechtlichen Schritten seitens des Verkäufers.

Regelungen für digitale Produkte und Online-Plattformen

• Der Verkäufer bietet bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen über Online-Plattformen an. Diese Produkte unterliegen denselben AGB-Regelungen wie physische Waren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

• Der Vertragspartner verpflichtet sich, Zugangsdaten und Nutzungslizenzen nicht weiterzugeben oder an Dritte abzutreten.

• Unautorisierte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von digitalen Produkten wird als Vertragsbruch gewertet und zieht eine Vertragsstrafe nach Ziffer 7 nach sich.

Datenschutz und Datenverarbeitung

• Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der DSGVO und des Schweizer DSG.

• Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung und zum Zwecke der Vertragsabwicklung.

• Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Regelungen für internationale Geschäftspartner und Lieferanten

• Geschäftspartner außerhalb der Schweiz verpflichten sich zur Einhaltung lokaler Gesetze und internationaler Handelsvorschriften.

• Falls durch internationale Lieferungen Importzölle oder zusätzliche Steuern anfallen, trägt der Vertragspartner diese Kosten vollständig.

• Bei Verstößen gegen Exportkontrollbestimmungen haftet der Vertragspartner uneingeschränkt und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei.

Reklamationen und Rückgaben

• Reklamationen müssen schriftlich und unter Beifügung von Bildmaterial oder Dokumentation innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.

• Bei berechtigten Reklamationen erfolgt eine Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung nach Wahl des Verkäufers.

• Eine Rückgabe ist nur bei fehlerhafter Ware zulässig; sonstige Rücksendungen werden nicht akzeptiert.

Sonderregelungen für den B2B-Vertrieb

• Vertragspartner im B2B-Geschäft sind nicht berechtigt, Verbraucherschutzrechte geltend zu machen.

• Die Lieferung erfolgt „ex works“ (ab Werk), sofern nicht anders vereinbart.

• Das Transportrisiko geht bei Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über.

Verpflichtungen des Vertragspartners zum Schutz der Marke

• Der Vertragspartner darf die Marken und Logos des Verkäufers nur nach schriftlicher Genehmigung nutzen.

• Jede unautorisierte Nutzung oder Manipulation der Marken wird als Vertragsverstoß behandelt.

• Verstöße gegen diese Regelung ziehen eine Vertragsstrafe von mindestens CHF 250.000 nach sich.

Maßnahmen gegen Graumarkt- und Parallelimporte

• Die Weiterveräußerung von Produkten in nicht autorisierte Märkte ist verboten.

• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei festgestellten Verstößen eine Vertragsstrafe nach Ziffer 7 zu erheben.

• Parallelimporte, die den offiziellen Vertriebswegen widersprechen, führen zu rechtlichen Schritten.

Kontrolle und Audit-Rechte des Verkäufers

• Der Verkäufer ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen Audits bei Vertragspartnern durchzuführen.

• Die Vertragspartner verpflichten sich, dem Verkäufer Einsicht in Geschäftsprozesse zu gewähren, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

• Werden Verstöße festgestellt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Sanktionen bei Vertragsverstößen

• Vertragsverstöße führen zu einer sofortigen Prüfung durch den Verkäufer.

• Neben der Geltendmachung einer Vertragsstrafe kann der Verkäufer weitergehende Schadenersatzansprüche erheben.

• Wiederholte Verstöße berechtigen den Verkäufer zur dauerhaften Sperrung der Geschäftsbeziehung.

Erweiterte Regelungen für Vertriebs- und Geschäftspartner

Werbe- und Marketingvorgaben für Vertragspartner

• Vertriebspartner dürfen Produkte nur mit offiziellen Werbematerialien des Verkäufers bewerben.

• Eigenständige Werbeaktionen müssen vorher schriftlich genehmigt werden.

• Verstöße gegen diese Vorgaben können zur sofortigen Vertragsauflösung führen.

Qualitäts- und Servicevorgaben für Vertriebspartner

• Alle Vertragspartner müssen sicherstellen, dass ihre Dienstleistungen den Qualitätsstandards des Verkäufers entsprechen.

• Beschwerden über schlechte Servicequalität werden untersucht und können Sanktionen nach sich ziehen.

• Partner, die wiederholt negativ auffallen, können von der Zusammenarbeit ausgeschlossen werden.

Untersagung von Dumping-Preisen und unlauterem Wettbewerb

• Preisunterbietungen, die den Markt verzerren, sind untersagt.

• Bei Verstößen kann der Verkäufer die Zusammenarbeit beenden und Schadenersatz fordern.

Spezielle Vertragsklauseln für Händler und Zulieferer

Garantie- und Gewährleistungsregelungen für Händler

• Händler müssen ihren Kunden eine Garantie von mindestens 12 Monaten gewähren.

• Unzulässige Einschränkungen der Garantie durch Händler sind nicht gestattet.

• Händler haften selbst für Falschberatungen gegenüber Endkunden.

Produktregistrierung und Seriennummernpflicht

• Jedes Produkt wird mit einer eindeutigen Seriennummer versehen.

• Händler müssen sicherstellen, dass die Registrierung korrekt erfolgt.

Lieferzeiten und Vertragsstrafen für verspätete Lieferungen

• Lieferanten müssen sich an vereinbarte Lieferzeiten halten.

• Für Verzögerungen wird eine Vertragsstrafe von CHF 10.000 pro Tag fällig.

Besondere Vertragsklauseln für Exklusivpartner und Lizenznehmer

Lizenzvergabe und Beschränkungen

• Exklusivpartner erhalten nur für bestimmte Regionen Vertriebslizenzen.

• Eine unerlaubte Weitergabe von Lizenzrechten führt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Vorgaben zur Markendarstellung in Lizenzgeschäften

• Lizenzpartner müssen die Markenidentität wahren und dürfen keine Veränderungen an den Produkten vornehmen.

• Alle Marketingmaterialien müssen vor Veröffentlichung vom Verkäufer freigegeben werden.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Haftungsausschlüsse

Schutz vor Cyberangriffen und Datenmissbrauch

• Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Cyberangriffe auf seine IT-Infrastruktur entstehen.

• Vertragspartner sind verpflichtet, ihre eigenen Systeme gegen Cyberangriffe zu schützen.

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

• Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Vertragsverletzungen, die durch höhere Gewalt entstehen.

• Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, politische Krisen und Embargos.

Erweiterter Haftungsausschluss für externe Einflüsse

• Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste, die durch externe Ereignisse verursacht werden, darunter:

• Gesetzliche oder behördliche Einschränkungen, die den Verkauf oder die Lieferung betreffen.

• Änderungen der Wirtschaftslage oder Währungsschwankungen.

• Streiks, Unruhen oder politische Instabilität im Land des Vertragspartners.

• Technische Probleme bei Logistik- oder IT-Dienstleistern.

• Eine Haftung des Verkäufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen, auch wenn die Folgen wirtschaftliche Nachteile für den Vertragspartner bedeuten.

Besondere Vorschriften für Zahlungsanbieter und Banken

• Bei Zahlungen über Drittanbieter (z. B. Kreditkartenanbieter, PayPal, Kryptowährungen) haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder fehlerhafte Transaktionen.

• Alle Bankgebühren oder Umrechnungsgebühren im internationalen Zahlungsverkehr trägt der Vertragspartner.

• Sollte ein Zahlungsanbieter eine Zahlung einbehalten oder rückbuchen, bleibt der Vertragspartner zur vollständigen Zahlung verpflichtet.

Sicherheitsvorkehrungen für Zahlungs- und Finanztransaktionen

• Der Vertragspartner verpflichtet sich, beim Kauf alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Zahlungsbetrug zu vermeiden.

• Der Verkäufer ist berechtigt, zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen, bevor eine Lieferung erfolgt.

• Sollte ein Verdacht auf Betrug bestehen, wird die Transaktion ohne weitere Rückfrage storniert.

Sanktionen bei unautorisierten Preisänderungen durch Vertriebspartner

• Vertragspartner sind verpflichtet, die offiziell festgelegten Verkaufspreise einzuhalten.

• Jegliche unautorisierte Preisreduktion oder Rabattaktion ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist verboten.

• Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe von CHF 10.000 pro Verstoß erhoben.

Besondere Bestimmungen für den Vertrieb in Hochrisikogebieten

• Der Verkauf in Länder mit hohem wirtschaftlichen oder politischen Risiko bedarf einer gesonderten Genehmigung.

• Sollte ein Vertriebspartner in solchen Regionen tätig werden, ohne vorherige Absprache, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen.

• Alle Kosten, die durch unautorisierte Exporte entstehen, trägt der Vertragspartner.

Verbot der Nutzung von nicht autorisierten Subunternehmern

• Vertragspartner dürfen keine Subunternehmer oder Drittanbieter einsetzen, um vertraglich vereinbarte Leistungen ohne Zustimmung des Verkäufers auszuführen.

• Sollte ein Vertragspartner gegen diese Regel verstoßen, haftet er für sämtliche Schäden, die durch den unautorisierten Subunternehmer entstehen.

• Der Verkäufer kann bei Missachtung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu CHF 100.000 verhängen.

Exklusive Einkaufs- und Bezugsrechte

• 121.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Produkte ausschließlich beim Verkäufer oder von dessen autorisierten Distributoren zu beziehen.

• 121.2 Jeglicher Direktbezug von Produkten aus anderen Quellen oder von konkurrierenden Herstellern ist untersagt.

• 121.3 Verstöße gegen diese Klausel ziehen eine sofortige Vertragsauflösung sowie eine Strafe in Höhe von CHF 250.000 nach sich.

Regelung für Insolvenz oder wirtschaftliche Schwierigkeiten des Vertragspartners

• Falls der Vertragspartner in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmeldet, ist der Verkäufer berechtigt:

• Offene Forderungen sofort fällig zu stellen.

• Gelieferte, aber noch nicht bezahlte Waren zurückzufordern.

• Den Vertrag ohne Frist zu kündigen.

• Der Vertragspartner muss den Verkäufer umgehend über Zahlungsschwierigkeiten informieren.

Schutz gegen Markenrechtsverletzungen durch Dritte

• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, gegen Markenrechtsverletzungen durch Vertragspartner oder Dritte sofort rechtliche Schritte einzuleiten.

• Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, Markenpiraterie oder Fälschungen sofort zu melden.

• Eine Nichtmeldung führt zur Haftung des Vertragspartners für mögliche Schäden.

Datenschutz und IT-Sicherheit für Geschäftspartner

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

• Der Verkäufer kann bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen eine Prüfung vor Ort durchführen.

• Jeder Verstoß gegen Datenschutzauflagen führt zur sofortigen Vertragsstrafe von CHF 200.000.

Vorgaben für die Lagerung und Handhabung von Waren durch Vertragspartner

• Alle Händler und Wiederverkäufer sind verpflichtet, die Produkte unter optimalen Bedingungen zu lagern.

• Schäden durch unsachgemäße Lagerung führen zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.

• Insbesondere müssen empfindliche Materialien vor Feuchtigkeit, extremer Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Verbot des Rebrandings und Umverpackens von Produkten

• Vertragspartner dürfen Produkte nicht mit eigenen Logos oder Verpackungen versehen, ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers.

• Jede Veränderung der Verpackung ohne Zustimmung führt zur sofortigen Vertragsstrafe von CHF 150.000.

Verpflichtung zur Informationsweitergabe bei Sicherheitsproblemen

• Vertragspartner müssen den Verkäufer umgehend informieren, wenn Sicherheitsmängel oder Fehler an den Produkten festgestellt werden.

• Eine Verzögerung oder absichtliche Verschleierung solcher Informationen führt zur Haftung für alle Folgeschäden.

Kontrolle der Nachhaltigkeit und ethischen Standards

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten keine Verstöße gegen Umweltstandards oder Menschenrechte beinhalten.

• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

• Verstöße gegen Nachhaltigkeitsstandards führen zur sofortigen Vertragsauflösung.

Einschränkungen für Parallelimporte und unautorisierte Händler

• Es ist Vertragspartnern untersagt, die Produkte des Verkäufers über Parallelimporte oder nicht autorisierte Kanäle zu beziehen oder weiterzuverkaufen.

• Jeglicher Vertrieb über inoffizielle Märkte oder Plattformen ohne Genehmigung führt zur sofortigen Vertragsstrafe von CHF 250.000 sowie zu Schadensersatzforderungen.

• Der Verkäufer kann jegliche Lieferung an Händler, die an Parallelhandel beteiligt sind, sofort einstellen und bereits gelieferte Ware zurückfordern.

Regelung zur Verwendung von Bildern, Produktbeschreibungen und Marketingmaterialien

• 130.1 Alle vom Verkäufer bereitgestellten Bilder, Texte und Werbematerialien bleiben dessen Eigentum und dürfen nur im Rahmen der Partnerschaft genutzt werden.

• 130.2 Eine unautorisierte Bearbeitung oder Nutzung dieser Materialien für nicht genehmigte Zwecke ist verboten.

• 130.3 Zuwiderhandlungen führen zur Vertragsstrafe von CHF 75.000 pro Verstoß.

Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Deklaration von Produktbestandteilen und Herkunft

• Vertragspartner müssen bei jeglicher Bewerbung oder Weitergabe der Produkte die korrekten Produktangaben und Herkunftsinformationen übernehmen.

• Falsche oder irreführende Deklarationen führen zur sofortigen Vertragsauflösung und zur Vertragsstrafe von CHF 100.000.

• Der Verkäufer kann bei Verstößen Schadenersatz für mögliche regulatorische Strafen oder Reputationsschäden verlangen.

Verantwortlichkeit für Einhaltung lokaler Vorschriften und Importbestimmungen

• Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller nationalen und internationalen Import- oder Exportbestimmungen.

• Alle zusätzlichen Abgaben, Steuern oder Gebühren im jeweiligen Zielland trägt der Vertragspartner.

• Sollte eine Lieferung aufgrund fehlender Einfuhrgenehmigungen oder regulatorischer Verstöße gestoppt werden, bleibt der Vertragspartner zahlungspflichtig.

Verpflichtung zur Meldung von Gewährleistungsansprüchen durch Dritte

• Sollte ein Vertragspartner von Kunden oder Behörden auf mögliche Mängel oder Defekte hingewiesen werden, muss er den Verkäufer unverzüglich darüber informieren.

• Eine verspätete oder unterlassene Meldung entbindet den Verkäufer von jeglicher Haftung.

Regelung für Garantieverlängerungen und erweiterte Serviceleistungen

• Jegliche über die Standardgarantie hinausgehenden Leistungen müssen vom Verkäufer schriftlich genehmigt werden.

• Vertragspartner dürfen keine eigenständigen Garantieversprechen ohne Zustimmung des Verkäufers machen.

Schutzmechanismen gegen Wechselkursverluste und Preisvolatilität

• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Preise bei erheblichen Wechselkursschwankungen oder unerwarteten Marktveränderungen anzupassen.

• In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung vorher vereinbarter Konditionen.

Haftungsausschluss für Kompatibilität mit Drittanbieterprodukten

• Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Kompatibilität seiner Produkte mit Zubehör oder Komponenten von Drittanbietern.

• Jegliche Nutzung von Fremdprodukten erfolgt auf Risiko des Vertragspartners oder Endkunden.

Schutz vor Reputationsschäden durch den Vertragspartner

• Vertragspartner dürfen keine geschäftsschädigenden Aussagen über den Verkäufer, dessen Produkte oder dessen Geschäftspraktiken verbreiten.

• Negative Berichterstattung, Fake-Bewertungen oder öffentliche Diffamierung ziehen eine Vertragsstrafe von CHF 200.000 pro Fall nach sich.

Kontrolle über Rabatt- und Werbeaktionen von Wiederverkäufern

• Jegliche Rabatt- oder Promotion-Aktionen müssen vorab vom Verkäufer genehmigt werden.

• Nicht genehmigte Preisnachlässe oder Werbekampagnen können zur sofortigen Vertragsauflösung führen.

Sicherheitsvorkehrungen für den Transport und die Zustellung

• Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass Waren sicher transportiert und in einwandfreiem Zustand zugestellt werden.

• Schäden durch unzureichende Verpackung oder unsachgemäße Handhabung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Schutz gegen nicht genehmigte Software- oder Firmware-Änderungen

• Vertragspartner dürfen keine eigenmächtigen Änderungen an der Software oder Firmware der Produkte vornehmen.

• Jegliche Manipulationen oder unautorisierte Modifikationen führen zur Vertragsstrafe von CHF 100.000 pro betroffenem Gerät.

Kontrolle über den Weiterverkauf an Drittanbieter

• Vertragspartner dürfen Produkte nicht an Drittanbieter oder Distributoren weiterverkaufen, die nicht vom Verkäufer autorisiert wurden.

• Verstöße führen zur Vertragsstrafe von CHF 150.000 pro Fall.

Schutz gegen nachträgliche Vertragsänderungen durch den Vertragspartner

• Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gültig.

• Jeglicher Versuch, einseitige Änderungen durchzusetzen, führt zur sofortigen Vertragsstrafe von CHF 50.000.

Schutz gegen falsche oder unvollständige Zollangaben

• Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Zollangaben korrekt und vollständig zu machen.

• Fehlerhafte Deklarationen oder unzureichende Angaben führen zur Haftung für sämtliche entstehenden Kosten und Strafen.

Schutz gegen unzulässige Rücksendungen und Widerrufe

• Vertragspartner dürfen keine Rücksendungen außerhalb der vereinbarten Bedingungen akzeptieren oder selbstständig Gutschriften erstellen.

• Verstöße ziehen eine Vertragsstrafe von CHF 75.000 nach sich.

Verpflichtung zur sicheren Speicherung sensibler Daten

• Alle elektronischen oder schriftlichen Daten des Verkäufers müssen sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

• Ein Datenleck oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen führen zur Haftung für alle dadurch entstehenden Schäden.

Verbot der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen für eigene Produkte

• Vertragspartner dürfen keinerlei durch die Geschäftsbeziehung erlangte technische Informationen für eigene Produkte oder Geschäftsmodelle nutzen.

• Jegliche Verletzung dieser Regel zieht eine Vertragsstrafe von CHF 500.000 nach sich.

Verpflichtung zur Offenlegung von Interessenskonflikten

• Vertragspartner müssen den Verkäufer umgehend über potenzielle Interessenskonflikte informieren (z. B. Geschäftsbeziehungen zu Wettbewerbern).

• Eine nicht gemeldete Beteiligung an Konkurrenzunternehmen führt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Regelung für den Rückruf von Produkten bei Sicherheitsmängeln

• Sollte der Verkäufer einen Rückruf für ein Produkt anordnen, sind alle Vertragspartner verpflichtet, diesen umzusetzen.

• Vertragsbrüche oder Verzögerungen bei Rückrufmaßnahmen führen zur Vertragsstrafe von CHF 250.000.

Regelung zur Mindestabnahme und Vertragsbindung für Vertriebspartner

• Vertriebspartner sind verpflichtet, eine vertraglich festgelegte Mindestmenge an Produkten pro Jahr abzunehmen.

• Die Nichteinhaltung der Mindestabnahme führt zur Vertragsstrafe von CHF 50.000 sowie zur möglichen Kündigung der Partnerschaft.

Verbot des Verkaufs in nicht zugelassenen Vertriebsregionen

• Vertragspartner dürfen Produkte nur in den vom Verkäufer genehmigten Märkten und Regionen vertreiben.

• Der unerlaubte Vertrieb in andere Länder führt zur sofortigen Vertragsstrafe von CHF 250.000 und kann rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Ausschluss der Übernahme von Folgekosten durch den Verkäufer

• Der Verkäufer haftet nicht für indirekte oder Folgekosten des Vertragspartners, die durch den Erwerb oder Verkauf der Produkte entstehen.

• Darunter fallen insbesondere Lagerkosten, Marktveränderungen oder Kosten für nicht verkaufte Bestände.

Verpflichtung zur Informationsweitergabe an Endkunden

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Informationen an Endkunden weitergegeben werden.

• Eine Missachtung dieser Pflicht führt zur Haftung für alle daraus entstehenden Schäden.

Schutz vor Manipulation der Preisgestaltung durch Vertragspartner

• Jegliche Absprachen mit Drittanbietern, die zu einer künstlichen Preisänderung führen, sind strengstens untersagt.

• Verstöße gegen diese Regelung führen zur Vertragsstrafe von CHF 150.000.

Regelung für Liquidation oder Insolvenz eines Vertragspartners

• Im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners ist der Verkäufer berechtigt, ausstehende Forderungen sofort fällig zu stellen.

• Der Vertragspartner muss den Verkäufer umgehend über eine geplante Liquidation oder Insolvenz informieren.

Verpflichtung zur Qualitätskontrolle bei Weiterverarbeitung der Produkte

• Vertragspartner, die Produkte des Verkäufers weiterverarbeiten oder modifizieren, müssen regelmäßige Qualitätskontrollen durchführen.

• Der Verkäufer kann unangekündigte Audits durchführen, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu überprüfen.

Regelung zur Werknutzung für maßgeschneiderte Produkte

• Speziell für den Vertragspartner angefertigte Designs oder Produkte dürfen nicht ohne Zustimmung des Verkäufers weiterverwendet werden.

• Verstöße führen zur Vertragsstrafe von CHF 100.000 pro Fall.

Verpflichtung zur Berichterstattung über Verkaufsergebnisse

• Vertragspartner müssen dem Verkäufer regelmäßig Berichte über Verkaufszahlen und Marktaktivitäten vorlegen.

• Das bewusste Zurückhalten oder Manipulieren von Verkaufsdaten führt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Begrenzung der Haftung bei höherer Gewalt

• Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien entstehen.

Verbot der Nutzung von Vertragsinformationen für Wettbewerbszwecke

• Vertragspartner dürfen keine vertraulichen Vertragsinhalte zur Optimierung ihrer eigenen Geschäftstätigkeit oder für Wettbewerber nutzen.

• Verstöße ziehen eine Vertragsstrafe von CHF 500.000 nach sich.

Sicherheitsrichtlinien für die Lagerung und Handhabung der Produkte

• Vertragspartner sind verpflichtet, Produkte unter den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen zu lagern.

• Schäden durch unsachgemäße Lagerung gehen vollständig zu Lasten des Vertragspartners.

Überwachung der Vertragskonformität durch externe Prüfinstanzen

• Der Verkäufer kann externe Prüfstellen beauftragen, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch Vertragspartner zu überprüfen.

Vertragskündigung bei Fälschungen oder Nachahmungen

• Sollte ein Vertragspartner Nachahmungen oder gefälschte Versionen der Produkte verkaufen, führt dies zur sofortigen Vertragsbeendigung und Schadensersatzforderung.

Kontrolle über Drittanbieter, die mit dem Vertragspartner zusammenarbeiten

• Vertragspartner dürfen keine Drittunternehmen oder Subunternehmer ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers beauftragen.

Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass alle Produktionsprozesse ökologischen und ethischen Standards entsprechen.

Verbot des Verkaufs von gebrauchten oder beschädigten Produkten als Neuware

• Vertragspartner dürfen keine beschädigten oder retournierten Waren als Neuware verkaufen.

• Ein Verstoß führt zur Vertragsstrafe von CHF 100.000.

Verpflichtung zur Identifikation des Endkunden für Bestellungen ab bestimmter Größenordnung

• Ab einem Bestellwert von CHF 50.000 ist der Vertragspartner verpflichtet, die Identität des Endkunden zu prüfen und zu dokumentieren.

Verbot der Weitergabe von Testmustern oder Prototypen ohne Genehmigung

• Alle dem Vertragspartner überlassenen Testmuster oder Prototypen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Verpflichtung zur Rückgabe von nicht verkauften Waren bei Vertragsende

• Vertragspartner müssen unverkaufte Lagerbestände auf Verlangen des Verkäufers zurückgeben, wenn der Vertrag endet.

Strikte Fristen für die Reklamationsbearbeitung durch Vertragspartner

• Reklamationen von Kunden müssen innerhalb von 10 Werktagen an den Verkäufer weitergeleitet werden.

• Verzögerungen führen zur Haftung des Vertragspartners.

Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern des Verkäufers

• Vertragspartner dürfen keine Mitarbeiter des Verkäufers abwerben oder einstellen.

• Verstöße führen zur Vertragsstrafe von CHF 250.000 pro Vorfall.

Strenge Sanktionen bei Patent- und Designverletzungen

• Jede Verletzung von Patenten, eingetragenen Designs oder Schutzrechten des Verkäufers führt zu einer sofortigen Vertragsstrafe von bis zu CHF 50 Millionen, abhängig vom Ausmaß der Verletzung.

• Zusätzlich können alle betroffenen Produkte auf Kosten des Vertragspartners zurückgerufen und zerstört werden.

• Der Vertragspartner haftet für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Durchsetzung des Patentschutzes entstehen.

Verkaufsverbot für nachgeahmte Produkte oder Fälschungen

• Vertragspartner dürfen keine Imitationen oder nachgeahmten Produkte anbieten, die den geschützten Designs oder Technologien des Verkäufers ähnlich sind.

• Für jeden nachgewiesenen Verstoß beträgt die Vertragsstrafe mindestens CHF 500.000 pro Einheit des vertriebenen Plagiats.

• Zusätzlich können alle betroffenen Produkte auf Kosten des Vertragspartners zurückgerufen und zerstört werden.

• Der Vertragspartner haftet für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Durchsetzung des Patentschutzes entstehen.

Verpflichtung zur Meldung von Produktfälschungen

• Vertragspartner sind verpflichtet, dem Verkäufer jede Entdeckung von Plagiaten oder Fälschungen unverzüglich zu melden.

• Unterlassene Meldungen führen zur Mitverantwortung und Mithaftung für den finanziellen Schaden.

Schutz von Urheberrechten an digitalen Inhalten und Werbematerialien

• Der Vertragspartner darf keine digitalen Inhalte, Werbetexte, Produktbeschreibungen, Bilder oder Videos des Verkäufers ohne ausdrückliche Genehmigung verwenden.

• Eine unautorisierte Nutzung führt zur Vertragsstrafe von bis zu CHF 2 Millionen.

Verpflichtung zur Löschung von Daten nach Vertragsbeendigung

• Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses muss der Vertragspartner sämtliche digitalen Materialien und Unterlagen des Verkäufers unverzüglich löschen oder zurückgeben.

• Eine Weiterverwendung nach Vertragsende wird mit einer Vertragsstrafe von CHF 1 Million pro Nutzungsanktioniert.

Striktes Verbot der Verwendung des Markennamens ohne Genehmigung

• Vertragspartner dürfen den Markennamen, das Logo oder die geschützten Begriffe des Verkäufers nicht eigenmächtig nutzen.

• Ein Verstoß führt zur Vertragsstrafe von CHF 5 Millionen sowie zur sofortigen Unterlassungsklage.

Strafmaßnahmen für den unautorisierten Export in verbotene Märkte

• Der Export von Produkten in verbotene Märkte oder Länder ohne Genehmigung ist strengstens untersagt.

• Jeder Exportverstoß führt zu einer Vertragsstrafe von CHF 10 Millionen pro Lieferung.

Konsequenzen bei Wettbewerbsverstößen und Industriespionage

• Vertragspartner, die Betriebsgeheimnisse weitergeben oder unlauteren Wettbewerb betreiben, werden mit einer Vertragsstrafe von bis zu CHF 50 Millionen belegt.

• Zusätzlich werden alle relevanten Behörden und Wettbewerbsaufsichten informiert.

Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Datenrichtlinien (GDPR, DSGVO)

• Vertragspartner, die personenbezogene Daten von Endkunden verarbeiten, müssen die DSGVO und alle lokalen Datenschutzgesetze einhalten.

• Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen führen zur Haftung für alle Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Produktentsorgung

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass nicht verkaufte oder defekte Produkte nach den Umweltvorgaben entsorgt werden.

• Eine illegale Entsorgung oder unsachgemäße Vernichtung kann eine Vertragsstrafe von CHF 500.000 nach sich ziehen.

Spezielle Regelungen für Online-Marktplätze und E-Commerce

• Vertragspartner dürfen Produkte nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung auf Amazon, eBay, Alibaba oder anderen Drittplattformen verkaufen.

• Verstöße führen zu einer Vertragsstrafe von CHF 250.000 pro verkauftem Produkt.

Sicherheitsstandards für Transport und Lagerung

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass während des Transports und der Lagerung höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden.

• Schäden durch unsachgemäße Behandlung führen zur vollständigen Haftung des Vertragspartners.

Verpflichtung zur Angabe korrekter Herkunftsbezeichnungen

• Die Angabe falscher Produktions- oder Herkunftsorte ist untersagt und führt zur Vertragsstrafe von CHF 1 Million pro Verstoß.

Keine parallelen Produktentwicklungen ohne Genehmigung

• Vertragspartner dürfen keine eigenen Produktlinien entwickeln, die auf den Designs oder Technologien des Verkäufers basieren.

• Verstöße führen zu einer Vertragsstrafe von CHF 5 Millionen und sofortigem Vertragsbruch.

Regelung für Umbenennungen oder Rebrandings der Produkte

• Vertragspartner dürfen keine Produkte des Verkäufers unter einem anderen Markennamen vertreiben.

• Ein Verstoß zieht eine Vertragsstrafe von CHF 2 Millionen nach sich.

Regelungen für Test- und Retourenprodukte

• Produkte, die als Test- oder Retourenware gekennzeichnet sind, dürfen nicht als Neuware verkauft werden.

• Verstöße führen zur Vertragsstrafe von CHF 250.000.

Verbot der Nutzung von Marken-Keywords in Online-Werbung

• Vertragspartner dürfen keine Markennamen oder geschützten Begriffe des Verkäufers für Online-Werbung oder SEO nutzen.

• Jeder unautorisierte Einsatz führt zur Vertragsstrafe von CHF 1 Million pro Fall.

Verpflichtung zur Vertraulichkeit über Umsätze und Preise

• Vertragspartner dürfen keine Informationen über Umsätze, Rabatte oder Sonderkonditionen an Dritte weitergeben.

• Vertragsstrafen für Verstöße betragen CHF 500.000 pro Offenlegung.

Vorschriften zur Nutzung von Verpackungen und Etiketten

• Nur genehmigte Verpackungen und Etiketten dürfen verwendet werden.

• Jede Modifikation ohne Zustimmung führt zur Vertragsstrafe von CHF 750.000.

Striktes Verbot des Weiterverkaufs an Drittanbieter oder Dropshipper

• Vertragspartner dürfen die Produkte nicht an unautorisierte Drittanbieter oder Dropshipping-Händler weiterverkaufen.

• Ein Verstoß zieht eine Vertragsstrafe von CHF 5 Millionen nach sich.

Verpflichtung zur sofortigen Meldung von Compliance-Verstößen

• Alle Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben müssen innerhalb von 24 Stunden an den Verkäufer gemeldet werden.

• Unterlassene Meldungen führen zur Mitverantwortung und Vertragsstrafe.

Konsequenzen bei illegalem Parallelimport

• Vertragspartner dürfen keine Produkte über nicht autorisierte Wege importieren oder exportieren.

• Jeder Fall eines Parallelimports führt zur Vertragsstrafe von CHF 1 Million.

Haftung bei falschen Produktangaben in Verkaufsanzeigen

• Vertragspartner müssen sicherstellen, dass alle Produktbeschreibungen korrekt sind.

• Falsche Angaben führen zur Vertragsstrafe von CHF 500.000.

Sanktionen bei Patent- und Designverletzungen, Produktpiraterie und Nachahmungen

Jede unerlaubte Nutzung, Kopie oder Verwertung der Patente, Designs, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Formeln, Verfahren oder geschützten Technologien des Verkäufers wird als schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB gewertet.

Vertragsstrafen für solche Verstöße betragen je nach Umfang der Verletzung und wirtschaftlichem Schaden bis zu CHF 50 Millionen.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen den Vertragspartner oder Dritte zu ergreifen, die an der Produktion, Verbreitung oder dem Verkauf nachgeahmter oder rechtsverletzender Produkte beteiligt sind.

Bereits bei begründetem Verdacht ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen, einstweilige Verfügungen sowie die Beschlagnahmung von Plagiaten oder Fälschungen durchzusetzen.

Erweiterter Rechtsschutz und internationale Durchsetzung

Der Verkäufer kann Verstöße gegen diese AGB oder andere Schutzrechte weltweit verfolgen und klagen.

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass gerichtliche Urteile oder Entscheidungen, die im Land des Verkäufers ergangen sind, auch in seinem eigenen Land vollstreckbar sind, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Der Verkäufer hat das uneingeschränkte Recht, Ansprüche aus diesen AGB an Dritte abzutreten oder durch spezialisierte Anwaltskanzleien oder Ermittlungsfirmen weltweit durchsetzen zu lassen.

Alle Kosten für rechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Vertragsbedingungen, zum Schutz geistigen Eigentums oder zur Ahndung von Vertragsbrüchen trägt der Vertragspartner in voller Höhe.

Haftung des Vertragspartners für Dritte

Der Vertragspartner trägt die volle Verantwortung für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Subunternehmer, Zulieferer und Vertriebspartner im Zusammenhang mit den in diesen AGB geregelten Verpflichtungen.

Sollten Dritte im Auftrag oder mit Wissen des Vertragspartners gegen diese AGB verstoßen, so wird der Vertragspartner so behandelt, als hätte er den Verstoß selbst begangen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen oder Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, in vollem Umfang schadlos zu halten.

Ultimative Durchsetzung von Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen

Jede Vertragsstrafe oder Schadenersatzforderung, die sich aus diesen AGB ergibt, wird sofort mit Entstehen des Anspruchs fällig – ein gerichtlicher Nachweis eines konkreten Schadens ist nicht erforderlich.

Der Verkäufer kann durch sofortige Maßnahmen – einschließlich gerichtlicher Schritte, Kontopfändungen, Warenrückrufen oder Betriebsstörungen des Vertragspartners – seine Ansprüche ohne Vorankündigung durchsetzen.

Der Vertragspartner verzichtet unwiderruflich auf Einwendungen gegen die Durchsetzung von festgelegten Vertragsstrafen, Sanktionen oder Schadenersatzforderungen aus diesen AGB.

Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen addieren sich kumulativ und sind nicht gegenseitig aufrechenbar.

Vorrang und erweiterte Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten uneingeschränkt und haben Vorrang vor allen abweichenden Bedingungen eines Vertragspartners, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Jede unwirksame oder undurchführbare Klausel wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Jegliche Regeln, Klauseln oder vertraglichen Verpflichtungen, die mit diesen AGB vergleichbar sind oder auf ähnliche Sachverhalte Anwendung finden, gelten automatisch zugunsten des Verkäufers als wirksam, sofern nicht ausdrücklich widersprochen.

Schlussbestimmungen und unwiderrufliche Zustimmung des Vertragspartners

Der Vertragspartner bestätigt durch die Annahme dieser AGB, dass ihm sämtliche Inhalte dieser Bedingungen bekannt sind und er deren Tragweite vollständig verstanden hat.

Er erkennt an, dass keine weiteren Erklärungen oder zusätzlichen Hinweise notwendig sind, um die Verbindlichkeit dieser AGB zu begründen.

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Vertragspartner unwiderruflich, dass sämtliche Streitfälle, Unklarheiten oder Unstimmigkeiten stets zugunsten des Verkäufers ausgelegt werden.

Durch diese AGB werden die maximalen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers geschützt, und der Vertragspartner erkennt an, dass jegliche Versuche, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen, als schwerwiegender Vertragsbruch gewertet und mit maximalen Sanktionen geahndet werden.

Der Verkäufer hat das Recht, diese AGB jederzeit zu aktualisieren oder anzupassen, wobei die jeweils gültige Version automatisch auf alle laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung findet.

Diese AGB sind rechtsverbindlich und treten sofort und unwiderruflich mit ihrer Annahme durch jegliche art & weise die mit der Firma und dessen Produkte sowie jegliche weitere verbindungen in Kraft.