Ratgeber
Swiss Made: Was eine Uhr zur Schweizer Uhr macht
«Swiss Made» auf dem Zifferblatt ist mehr als ein Werbeversprechen. Ob eine Uhr als Schweizer Uhr bezeichnet werden darf, regelt in der Schweiz eine eigene Verordnung. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Kriterien in einfachen Worten, zeigt den Unterschied zwischen Uhr und Uhrwerk und beschreibt, wie Zircon Swiss in Biel/Bienne die Bow-Watch-Tie fertigt, die Fliege mit integrierter Schweizer Uhr. Er ersetzt keine Rechtsberatung; massgebend ist allein der amtliche Verordnungstext.
Die rechtliche Grundlage: SR 232.119
Die Bezeichnung «Schweiz» bei Uhren ist in der Verordnung vom 23. Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren geregelt, kurz Uhrenverordnung (Systematische Rechtssammlung SR 232.119). Sie stützt sich auf das Markenschutzgesetz und wurde im Zuge der sogenannten Swissness-Gesetzgebung revidiert. Die revidierte Fassung gilt seit dem 1. Januar 2017; die Vorgabe zur technischen Entwicklung der Uhr ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Verordnung legt fest, welche Bezeichnungen nur für Schweizer Uhren und schweizerische Uhrwerke benützt werden dürfen: «Schweiz», «schweizerisch», «Schweizer Produkt», «in der Schweiz hergestellt», «Schweizer Qualität» und weitere Angaben, die den Schweizer Namen enthalten oder mit ihm verwechselt werden können – dazu das Schweizerkreuz. «Swiss Made» gehört zu diesen Bezeichnungen.
Die Kriterien für eine Schweizer Uhr
Nach Art. 1a der Verordnung gilt eine Uhr als Schweizer Uhr, wenn alle folgenden Bedingungen zugleich erfüllt sind: Ihre technische Entwicklung erfolgt in der Schweiz. Ihr Werk ist schweizerisch. Ihr Werk wird in der Schweiz eingeschalt, also in das Gehäuse eingesetzt. Der Hersteller führt die Endkontrolle der Uhr in der Schweiz durch. Und mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten fallen in der Schweiz an.
Bei rein mechanischen Uhren umfasst die technische Entwicklung mindestens die mechanische Konstruktion und den Prototypenbau. Bei Uhren, die nicht rein mechanisch sind – etwa Quarzuhren – gehören zusätzlich die Konzeption der gedruckten Schaltungen, der Anzeige und der Software dazu.
Die 60-Prozent-Schwelle bezieht sich auf die Herstellungskosten der ganzen Uhr. Kosten für Naturprodukte, die aus natürlichen Gründen nicht in der Schweiz gewonnen werden können, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wann ein Uhrwerk schweizerisch ist
Das Uhrwerk hat in Art. 2 eigene Kriterien. Ein Werk gilt als schweizerisch, wenn seine technische Entwicklung in der Schweiz erfolgt, es in der Schweiz zusammengesetzt und vom Hersteller in der Schweiz kontrolliert wird, mindestens 60 Prozent seiner Herstellungskosten in der Schweiz anfallen und die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation – ohne die Kosten für das Zusammensetzen – mindestens 50 Prozent des Wertes aller Bestandteile ausmachen.
Ein Schweizer Werk allein macht also noch keine Schweizer Uhr. Wird ein schweizerisches Werk im Ausland eingeschalt, darf die fertige Uhr nicht als Schweizer Uhr bezeichnet werden. Auf dem Werk selbst dürfen Schweizer Angaben dann nur stehen, wenn sie für den Käufer nicht sichtbar sind (Art. 3 Abs. 2).
Quarz oder mechanisch: Beides kann Swiss Made sein
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, nur mechanische Uhren könnten Schweizer Uhren sein. Die Verordnung unterscheidet zwar zwischen rein mechanischen und anderen Werken, aber nur bei der Frage, was zur technischen Entwicklung gehört. Eine Quarzuhr kann die Bezeichnung «Swiss Made» ebenso tragen wie eine mechanische Uhr, wenn sie alle Kriterien erfüllt.
Entscheidend ist also nicht die Antriebsart, sondern wo entwickelt, zusammengesetzt, eingeschalt und kontrolliert wird – und wo der Grossteil der Wertschöpfung entsteht.
So setzt Zircon Swiss die Kriterien um
Zircon Swiss ist die Marke der Black Pearl Zircon SA mit Sitz in Biel/Bienne, im Handelsregister seit 1987. Ihr einziges Produkt ist die Bow-Watch-Tie, eine Fliege mit integrierter Uhr; nach Angaben des Unternehmens wird sie in der Schweiz gefertigt.
In der Bow-Watch-Tie arbeitet das Swiss-Made-Quarzwerk ETA 978.002. Das Gehäuse besteht aus Messing mit 10 µ Goldauflage, die Uhr hat ein Saphirglas, ist bis 3 ATM wasserdicht und trägt eine Lunette aus facettierter Zirkoniumdioxid-Keramik mit 1, 3 oder 12 Facetten, besetzt mit Zirkonia-Steinen. Die Fliege aus Seide wird in der Schweiz von Hand gefertigt.
Die Seide der Bow-Watch-Tie stammt aus Como. Gerade solche Materialfragen zeigen, warum die Verordnung mit einem Kostenanteil arbeitet: Sie verlangt nicht, dass jedes Teil aus der Schweiz stammt, sondern dass die wesentlichen Schritte und der überwiegende Teil der Herstellungskosten in der Schweiz liegen.
Woran Käufer eine echte Schweizer Uhr erkennen
Ein Aufdruck allein beweist wenig. Achten Sie auf eine nachvollziehbare Herkunft: einen Hersteller mit Sitz und Handelsregistereintrag in der Schweiz, Angaben zum verbauten Werk und ein Echtheitszertifikat. Seriöse Anbieter beantworten Fragen zu Werk, Fertigung und Garantie offen.
Jede Bow-Watch-Tie wird nummeriert, in einer Holzschatulle in Klavierlack und mit Echtheitszertifikat geliefert – physisch und auf der Blockchain – und hat 2 Jahre Garantie. Bei Unklarheiten lohnt sich eine Anfrage direkt beim Hersteller.
Warum die Regeln für die Uhrenindustrie wichtig sind
Die Herkunftsangabe «Schweiz» hat für Uhren einen hohen Wiedererkennungswert. Die Verordnung soll verhindern, dass dieser Ruf mit Uhren genutzt wird, deren Wertschöpfung überwiegend im Ausland liegt. Für Käuferinnen und Käufer schafft sie eine überprüfbare Grundlage, für Hersteller klare Pflichten.
Der Verband der Schweizer Uhrenindustrie FH mit Sitz in Biel/Bienne setzt sich für den Schutz der Bezeichnung ein. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind der amtliche Text auf fedlex.admin.ch und eine Fachperson massgebend.
Häufige Fragen
Was bedeutet «Swiss Made» bei einer Uhr?
Die Uhr erfüllt die Kriterien der Uhrenverordnung (SR 232.119): technische Entwicklung in der Schweiz, Schweizer Uhrwerk, Einschalen und Endkontrolle in der Schweiz sowie mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz.
Kann eine Quarzuhr eine Schweizer Uhr sein?
Ja. Die Verordnung gilt für mechanische und nicht mechanische Uhren gleichermassen. Bei Quarzuhren gehören zur technischen Entwicklung zusätzlich die Schaltungen, die Anzeige und die Software.
Reicht ein Schweizer Uhrwerk für «Swiss Made»?
Nein. Auch das Einschalen und die Endkontrolle müssen in der Schweiz erfolgen, und mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten der ganzen Uhr müssen in der Schweiz anfallen.
Welches Werk steckt in der Bow-Watch-Tie?
Das Swiss-Made-Quarzwerk ETA 978.002. Die Fliege wird in der Schweiz von Hand gefertigt.
